Allgemeine Geschäftsbedingungen

Artikel 1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten folgende Definitionen:

  • Leadverge: Leadverge B.V., ansässig in Wijchen
  • Auftraggeber: Die natürliche oder juristische Person, die Dienstleistungen von Leadverge in Anspruch nimmt
  • Vertrag: Der Gesamtvertrag zwischen Leadverge und dem Auftraggeber
  • Dienstleistungen: Die von Leadverge an den Auftraggeber erbrachten Dienstleistungen
  • Leads: Die von Leadverge bereitgestellten Kontaktdaten potenzieller Kunden

Artikel 2. Anwendbarkeit

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Dienstleistungen von Leadverge. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

Artikel 3. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von Leadverge durch den Auftraggeber zustande. Das Angebot ist unverbindlich und 30 Tage gültig, sofern nichts anderes angegeben ist.

Artikel 4. Bemühen vs. Ergebnis

Leadverge verpflichtet sich zur Erbringung von Dienstleistungen auf Best-Effort-Basis, nicht auf Ergebnisbasis. Das bedeutet, dass Leadverge sich bemüht, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, aber keine Garantie für spezifische Ergebnisse oder Lead-Zahlen gibt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Artikel 5. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet:

  • Leadverge korrekte und vollständige Informationen bereitzustellen
  • Alle bereitgestellten Informationen vertraulich zu behandeln
  • Die Leads nur für den vorgesehenen Zweck zu verwenden
  • Alle anwendbaren Rechtsvorschriften bei der Kontaktaufnahme mit Personen einzuhalten
  • Leadverge gegen Ansprüche Dritter schadlos zu halten

Artikel 6. Compliance und Vorschriften

Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Rechtsvorschriften, einschließlich der DSGVO, bei der Verwendung der von Leadverge bereitgestellten Daten. Leadverge haftet nicht für Schäden, die aus der Kontaktaufnahme des Auftraggebers mit Personen entstehen.

Artikel 7. Haftung

Dies ist der Kernartikel zur Risikobegrenzung:

  • Leadverge haftet nicht für Schäden, die entstehen, weil Leadverge auf falsche und/oder unvollständige Informationen des Auftraggebers vertraut hat.
  • Leadverge haftet nur für direkte Schäden bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  • Die Haftung von Leadverge für indirekte Schäden (Folgeschäden, entgangener Gewinn, verpasste Einsparungen, Reputationsschäden, Betriebsunterbrechungen, verhängte Bußgelder) ist jederzeit ausgeschlossen.
  • Sofern Leadverge für Schäden haftet, ist die Haftung auf den Rechnungsbetrag des betreffenden Monats begrenzt. Bei Aufträgen von mehr als drei Monaten ist dies auf den Rechnungsbetrag der letzten drei Monate begrenzt.
  • Die Gesamthaftung für direkte Schäden übersteigt nicht den Betrag, den der Versicherer von Leadverge auszahlt.
  • Leadverge haftet nicht für das Nichtfunktionieren von Drittanbieterplattformen (LinkedIn, Google, E-Mail-Anbieter) oder für das Sperren/Aussetzen von Konten infolge von Outreach-Aktivitäten.

Artikel 8. Freistellung

Der Auftraggeber stellt Leadverge von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung Schäden erleiden. Insbesondere stellt der Auftraggeber Leadverge von Ansprüchen im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten und von Bußgeldern oder Ansprüchen im Rahmen der Datenschutzgesetzgebung frei.

Artikel 9. Vertragslaufzeit und Kündigung

  • Der Vertrag wird für die im Angebot festgelegte Laufzeit abgeschlossen. Ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um denselben Zeitraum.
  • Die Kündigung muss schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem (1) Monat vor Ende der Laufzeit erfolgen.
  • Leadverge ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, wenn der Auftraggeber seine Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.

Artikel 10. Zahlung

  • Die Zahlung muss innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum auf eine von Leadverge angegebene Weise erfolgen.
  • Wenn der Auftraggeber die Zahlung nicht rechtzeitig leistet, befindet er sich von Rechts wegen im Verzug und schuldet die gesetzlichen Handelszinsen.
  • Einwände gegen die Höhe einer Rechnung setzen die Zahlungspflicht nicht aus.

Artikel 11. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum

  • Beide Parteien sind zur Geheimhaltung aller vertraulichen Informationen verpflichtet.
  • Alle von Leadverge bereitgestellten Unterlagen (Berichte, Ratschläge, Entwürfe, Software, Methoden) bleiben geistiges Eigentum von Leadverge und dürfen ohne Genehmigung nicht vervielfältigt oder veröffentlicht werden. Die gelieferten Leads selbst gehen nach Zahlung in das Eigentum des Auftraggebers über (oder werden ihm zur Nutzung übertragen).

Artikel 12. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

  • Auf alle Rechtsbeziehungen, an denen Leadverge beteiligt ist, findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
  • Das Gericht im Bezirk, in dem Leadverge ansässig ist, ist ausschließlich zuständig für die Beilegung von Streitigkeiten, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.

Zuletzt aktualisiert: 2026

Bei Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wenden Sie sich bitte an [email protected]